Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, ausschließlich Unternehmer (B2B)
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der von der Tat Welle Tech GbR, Plauener Straße 22, 38444 Wolfsburg, bereitgestellten Software und Dienste. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsschluss und Testphase
Die Darstellung der Tarife auf unseren Seiten ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Registrierung abschließt, einen Tarif wählt und den Bestellvorgang bestätigt, und wir den Zugang bereitstellen. Soweit eine kostenlose Testphase angeboten wird, beginnt der kostenpflichtige Bezug erst nach deren Ablauf; der Kunde kann bis zum Ende der Testphase jederzeit kündigen, ohne dass Kosten entstehen. Vertragssprache ist Deutsch; der Vertragstext wird gespeichert und dem Kunden mit der Bestätigung zugänglich gemacht.
3. Leistungsgegenstand und Verfügbarkeit
Wir stellen eine webbasierte Unternehmenssoftware als Software-as-a-Service bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket und der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung. Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit, schulden jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit; angekündigte Wartungsfenster und Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs bleiben vorbehalten. Wir dürfen die Software weiterentwickeln, sofern der vertragsgemäße Gebrauch dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird; über wesentliche Änderungen informieren wir rechtzeitig.
4. Konto und Zugang
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über sein Konto vorgenommen werden, soweit er sie zu vertreten hat. Der Kunde benennt die Personen, die für ihn handeln; ein Wechsel ist im Konto zu pflegen. Bei Verdacht auf Missbrauch sind wir zu informieren; wir dürfen den Zugang bei begründetem Verdacht vorübergehend sperren.
5. Preise und Zahlung
Das Entgelt des gebuchten Tarifs ist je nach gewählter Abrechnungsperiode monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt über die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten (derzeit Kreditkarte und SEPA-Lastschrift über unseren Zahlungsdienstleister Stripe). Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Zahlungsverzug und Sperrung
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, dürfen wir nach erfolgloser Zahlungsaufforderung mit angemessener Frist den Zugang zur Software sperren, bis der offene Betrag ausgeglichen ist. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperrung erhalten. Die Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt von der Sperrung unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 8 bleibt vorbehalten.
7. Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigung
Der Vertrag läuft über die gebuchte Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) und verlängert sich jeweils um dieselbe Periode, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird. Monatsabonnements sind mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Abrechnungsmonats kündbar, Jahresabonnements mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres. Geht die Kündigung später ein, wirkt sie zum Ende der jeweils folgenden Periode; die Bestätigung nennt den tatsächlichen Beendigungszeitpunkt. Nennt der Kunde einen Wunschtermin, der vor dem frühestmöglichen Termin liegt, gilt der frühestmögliche Termin; hierauf wird in der Bestätigung ausdrücklich hingewiesen. Der Zugang bleibt bis zum Vertragsende bestehen. Die Kündigung ist in Textform möglich, im Kundenkonto sowie über die öffentliche Schaltfläche "Verträge hier kündigen".
8. Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Vertragspflicht, ist die Kündigung in der Regel erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit eine solche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Der Kunde gibt den Grund bei der Erklärung an; die Wirksamkeit und der Beendigungszeitpunkt werden geprüft und dem Kunden mitgeteilt. Eine außerordentliche Kündigung gilt nicht allein deshalb als wirksam, weil diese Form gewählt wurde.
9. Erstattungen
Bei ordentlicher Kündigung besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte für die laufende Abrechnungsperiode; der Kunde kann die Software bis zum Vertragsende weiter nutzen. Bei wirksamer außerordentlicher Kündigung richtet sich eine etwaige Erstattung nach dem Grund der Beendigung, den bereits erbrachten Leistungen und den gesetzlichen Vorschriften; sie wird einzelfallbezogen festgestellt und dokumentiert. Eine pauschale Vollerstattung ist nicht zugesagt. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10. Kundendaten und Mitwirkung
Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben dessen Eigentum. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Inhalte sowie für die Einhaltung der ihn treffenden handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (§§ 146, 147 AO, § 257 HGB) verantwortlich. Während der Vertragslaufzeit stehen Exportfunktionen bereit, darunter ein Export der Buchführungsdaten in maschinell auswertbarer Form (GoBD/GDPdU). Der Kunde sichert seine Daten in eigener Verantwortung regelmäßig durch Export.
11. Datenexport und Löschung nach Vertragsbeendigung
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde für einen Zeitraum von 30 Tagen die Möglichkeit, seine in TWT One gespeicherten Daten über die hierfür bereitgestellte Exportfunktion in einem gängigen und maschinenlesbaren Format zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist wird das Kundenkonto deaktiviert. Daten, deren weitere Speicherung nicht aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder aus einem anderen rechtlich zulässigen Grund erforderlich ist, werden innerhalb weiterer 30 Tage gelöscht. Daten, zu deren Aufbewahrung TWT aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, insbesondere steuerlich und handelsrechtlich relevante Unterlagen und Buchungsdaten, werden für die jeweils geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist werden diese Daten gelöscht, sofern keine andere gesetzliche Grundlage für eine weitere Speicherung besteht.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder unabhängig entwickelt worden sind, und sie besteht für die Dauer von zwei Jahren nach Vertragsende fort. Gesetzliche Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.
13. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Für den Verlust von Daten haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, geschieht dies auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO und nur nach dokumentierter Weisung des Kunden. Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten; die Verarbeitung erfolgt in Rechenzentren in Deutschland. Übermittlungen an die Finanzverwaltung (etwa Umsatzsteuer-Voranmeldungen über ELSTER) erfolgen ausschließlich auf Veranlassung des Kunden; dabei handeln wir als Datenübermittler im Sinne des § 87d AO. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
15. Keine Steuer- oder Rechtsberatung
Das Portal unterstützt die Einhaltung rechnungsbezogener und buchführungsbezogener Anforderungen, stellt jedoch keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für die rechtliche und steuerliche Beurteilung im Einzelfall bleibt der Kunde und dessen steuerlicher Berater verantwortlich.
16. Änderungen dieser Bedingungen
Wir dürfen diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Ankündigung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; hierauf weisen wir in der Ankündigung hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
17. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Wolfsburg, Deutschland, Gerichtsstand.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Besondere Bedingungen TWT Kasse
Diese Bedingungen gelten für Verträge über TWT Kasse. Sie ergänzen die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen ihnen vor, soweit sie Preise, Laufzeiten und die TSE abweichend regeln.
K1. Geltungsbereich
Die Leistungen der TWT Kasse richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, die Leistungen für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zu nutzen.
K2. Preise und Tarife
Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste (Anlage). Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Entgelte werden pro Kasse (Kassenarbeitsplatz / POS-Einheit) berechnet. Sie setzen sich aus der Softwaregebühr und der Gebühr für das TSE-Modul zusammen.
Der Kunde wählt bei Vertragsschluss zwischen dem Monatstarif und dem Jahrestarif. Im Jahrestarif gilt eine ermäßigte Softwaregebühr; das Entgelt für 12 Monate wird im Voraus berechnet.
Werden während eines laufenden Abrechnungszeitraums weitere Kassen hinzugebucht, werden diese bis zum nächsten Abrechnungstermin anteilig berechnet.
K3. Einrichtungsgebühr
Im Monatstarif wird für jede neu eingerichtete Kasse eine einmalige Einrichtungsgebühr gemäß Preisliste berechnet. Sie wird mit der ersten Rechnung fällig.
Im Jahrestarif entfällt die Einrichtungsgebühr.
Wechselt der Kunde innerhalb von 3 Monaten nach Einrichtung vom Monatstarif in den Jahrestarif, wird eine bereits gezahlte Einrichtungsgebühr nicht erstattet.
Die Einrichtungsgebühr ist nicht erstattungsfähig, auch nicht bei vorzeitiger Kündigung.
K4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Monatstarif: Der Vertrag über die Software läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Jahrestarif: Die Laufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Ein Wechsel vom Monatstarif in den Jahrestarif ist jederzeit möglich; die Laufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem Wechsel. Ein Wechsel vom Jahrestarif in den Monatstarif ist nur zum Ende der Jahreslaufzeit möglich.
Die Mindestlaufzeit des TSE-Moduls (K5) bleibt von einer Kündigung der Software unberührt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
K5. TSE-Modul und Mindestlaufzeit
Zur Erfüllung der Anforderungen nach § 146a AO und der KassenSichV stellt TWT für jede Kasse eine zertifizierte Cloud-TSE eines Drittanbieters bereit (TSE-Modul). Der Betrieb der TSE ist für jede aktive Kasse verpflichtend.
Das TSE-Modul hat je Kasse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Aktivierung. Dies gilt unabhängig vom gewählten Softwaretarif, also auch im Monatstarif.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das TSE-Modul auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Kündigt der Kunde die Software oder einzelne Kassen vor Ablauf der Mindestlaufzeit des TSE-Moduls, bleibt das Entgelt für das TSE-Modul bis zum Ende der Mindestlaufzeit geschuldet. TWT kann die ausstehenden Monatsentgelte monatlich weiterberechnen oder in einer Schlussrechnung zusammenfassen.
Der Kunde bleibt für die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten verantwortlich, insbesondere für die Meldung der Kasse an das Finanzamt nach § 146a Abs. 4 AO, die Belegausgabe und die Aufbewahrung. TWT stellt hierfür die technischen Funktionen bereit.
K6. Signaturkontingent (Fair Use)
Im Entgelt für das TSE-Modul sind je Kasse und Kalendermonat bis zu 20.000 TSE-Signaturen enthalten.
Überschreitet eine Kasse dieses Kontingent in einem Kalendermonat, berechnet TWT für diese Kasse und diesen Monat ein zusätzliches Entgelt gemäß Preisliste (derzeit 7,85 € netto je Kasse und Monat).
TWT informiert den Kunden in Textform, sobald eine Kasse 80 % und 100 % des monatlichen Kontingents erreicht.
K7. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Im Monatstarif werden die Entgelte monatlich im Voraus berechnet, im Jahrestarif jährlich im Voraus. Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Überweisung. Kosten für eine vom Kunden verschuldete Rücklastschrift trägt der Kunde.
Gerät der Kunde mit einem Betrag von mindestens einem Monatsentgelt in Verzug, kann TWT nach erfolgloser Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen den Zugang zur TWT Kasse einschränken.
Auch während einer Einschränkung bleibt der Export der Kassendaten (insbesondere DSFinV-K-Export und Archiv) für den Kunden jederzeit möglich, damit er seine gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten erfüllen kann.
Die Pflicht zur Zahlung der Entgelte bleibt während einer Einschränkung bestehen.
K8. Preisanpassung
TWT ist berechtigt, die Entgelte angemessen anzupassen, wenn sich die Kosten für die Leistungserbringung ändern. Dazu zählen insbesondere Entgelte von Drittanbietern (z. B. für die TSE), Hosting- und Infrastrukturkosten sowie Kosten aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen.
TWT kündigt eine Preisanpassung mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an.
Im Jahrestarif gilt der vereinbarte Preis bis zum Ende der laufenden Jahreslaufzeit; eine Anpassung wirkt erst ab der nächsten Verlängerung.
Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Die Mindestlaufzeit des TSE-Moduls bleibt hiervon unberührt. Auf dieses Recht weist TWT in der Ankündigung hin.
Sinken die Kosten nach Absatz 1, gibt TWT dies in angemessenem Umfang weiter.
K9. Datenexport und Aufbewahrung bei Vertragsende
Nach Vertragsende kann der Kunde seine Kassendaten noch 90 Tage lang exportieren, insbesondere im Format der DSFinV-K sowie die archivierten Belege und TSE-Exporte.
Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten treffen den Kunden. Er ist selbst dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig vor Ablauf der Exportfrist zu sichern.
Nach Ablauf der Exportfrist löscht TWT die Daten, soweit keine gesetzlichen Pflichten zur weiteren Aufbewahrung durch TWT bestehen.
Anlage: Preisliste TWT Kasse
Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, je Kasse.
| Leistung | Monatstarif | Jahrestarif | Laufzeit |
|---|---|---|---|
| Kassensoftware | 20,99 €/Monat | 18,99 €/Monat (227,88 €/Jahr, im Voraus) | Monat: 1 Monat Kündigungsfrist · Jahr: 12 Monate, verlängert sich |
| TSE-Modul | 9,99 €/Monat | 9,99 €/Monat (119,88 €/Jahr) | 12 Monate Mindestlaufzeit je Kasse |
| Einrichtungsgebühr | 99,00 € einmalig | entfällt | – |
| Signaturen über 20.000/Monat | 7,85 € je Kasse und Monat | 7,85 € je Kasse und Monat | nur im betroffenen Monat |
Gesamt pro Kasse: 30,98 €/Monat im Monatstarif, 28,98 €/Monat im Jahrestarif.
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